Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma IS-Parts, Stand 2018

I. Allgemein
Für den Geschäftsverkehr zwischen der IS-Parts, Bilker Allee 84, 40217 Düsseldorf, nachfolgend IS-Parts genannt, und dem Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit der IS-Parts, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird (so z. B. bei mündlichen oder telefonischen Bestellungen). Gegenteilige Erklärungen des Käufers (abweichende Kaufbedingungen) sind, auch wenn sie unwidersprochen bleiben, unwirksam.

Änderungen und Nebenabreden (Sonderaktionen) bedürfen schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsleitung der IS-Parts.
Der Käufer erkennt diese Bedingungen vollständig an, wenn nicht auf andere Weise, so jedenfalls durch Annahme der Ware.
Alle Angebote sind freibleibend, d.h. die Lieferfirma behält sich vor, auf Grund des Angebotes den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.

II. Lieferung, Versand, Verpackung, Gefahrenübergang
Art und Umfang der Lieferung / Leistung bestimmen sich nach beiderseitiger Schriftlichen Erklärung. Soweit solche Fehlen haben die jeweiligen formlosen Abreden uneingeschränkt Gültigkeit. Zusicherung von Produkteigenschaften gelten nur als abgegeben, wenn diese schriftlich festgehalten wurden.

Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse, einschließlich des Ausfalls eines Vorlieferanten. In derartigen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn eine nach der Verlängerungsfrist gesetzte Nachfrist mit Erfüllungsablehnungsandrohung abgelaufen ist. Wird uns die Vertragserfüllung ganz oder teilweise unmöglich, sind wir von der Liefer- / Leistungspflicht frei. Teilleistungen sind möglich und vom Käufer anzunehmen, wenn keine anderweitige Vereinbarung besteht. Wir behalten uns vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Wir sorgen für Verpackung, Schutz- und Transportmittel, Versicherung und für den Transportweg auf Kosten des Käufers nach unseren Erfahrungen und unter Ausschluss jeglicher Haftung, außer bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Versand von Paketen erfolgt grundsätzlich versichert.

Alle Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Auftragnehmer dem Käufer die Versandbereitschaft anzeigt, spätestens aber, wenn die Ware unser Lager verlässt. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen, da andernfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten, sowie gegen die Versicherung entfallen können. 

ACHTUNG: Jedes Paket von uns foliert. Nach der Annahme von offenen oder beschädigten Paketen, übernehmen wir auch keine Haftung!

III. Preise, Zahlung
Die Preise bei dem verkauf von Teilen verstehen sich in Euro, inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise in unseren Verkaufsprospekten beziehen sich auf das Datum der Drucklegung. Preisänderungen und Irrtümer sowie Druckfehler bleiben vorbehalten.
Bei Warenlieferungen erfolgt die Zahlung in der Regel per Nachnahme.

Eine Zahlung per Rechnung kann aus organisatorischen Gründen nur mit Handelspartnern erfolgen und bedarf einer schriftlichen Bestätigung der IS-Parts. Rechnungsbeträge sind grundsätzlich sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug zu bezahlen.
Zahlungen sind für uns kostenfrei zu erbringen. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

IV. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen in unserem Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu veräußern. Diese Berechtigung endet mit Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung eines Konkursverfahrens oder Vergleichsverfahrens bei Abwendung des Konkurses beantragt wird. Eine Weiterveräußerung ist im Übrigen nur dann ordnungsgemäß, wenn wir durch die Veräußerung die in diesen Bedingungen verankerten Sicherungsrechte, insbesondere die im Voraus abgetretenen Forderungen gegen die jeweiligen Drittabnehmer erhalten.

Die Verpfändung der Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.
Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Zur Sicherung der Kaufpreisansprüche aus früheren Lieferungen, aus dem gegenwärtigen Geschäft, sowie aus künftigen Lieferungen übereignet der Käufer die gesamte von uns stammende, im Lager des Käufers befindliche bezahlte und unbezahlte Ware an uns. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 25% übersteigt, werden wir voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben.

Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschnitt zu übersenden.

Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zu Überweisung gesondert aufzuheben.

Bei Bestehen einer Geschäftsverbindung oder Vorliegen mehrerer Lieferungen haben einzelne Zahlungen des Käufers keine Tilgungsfunktion; sie gelten als auf den Saldo geleistet.

V. Verzug des Käufers beim Versand von Fahrzeugteilen
Zahlungsverzug hat zur Folge, dass alle Zahlungserleichterungen und Rabatte usw. auch hinsichtlich anderer offener Forderungen erlöschen und sämtliche Forderungen der IS-Parts sofort fällig werden.

Bei Verzug werden Zinsen gem. den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer.

Zahlungsverzug des Käufers, auch aus anderen Rechtsgeschäften, berechtigt die IS-Parts, vom Käufer Vorausleistungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem darf die IS-Parts in diesem Fall unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurücknehmen, was für sich allein nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Der Käufer erhält für solche zurückgenommene Ware eine Gutschrift auf den Zeitwert. Verweigerung der Annahme bestellter Ware entbindet nicht von der Kaufpreiszahlung. Im Falle des Annahme- oder Zahlungsverzuges gehen alle Mahn- und Inkassospesen einschließlich außergerichtlicher Anwaltskosten zu Lasten des Käufers.

V.I Erwerb eines Pfandrechtes bei allgemeinem Zahlungsverzug
Zahlungsverzug bei Service Arbeiten hat zur Folge, dass die IS-Parts, an den in ihren Besitz gelangten Sachen ein Pfandrecht erlangt.
Für Fahrzeuge oder Motoren, die nach Benachrichtigung über die Fertigstellung, nicht innerhalb von 10 Tagen abgeholt werden, wird zusätzlich eine Standgebühr von 7,00€ für Fahrzeuge und 3,00€ für Motoren pro Tag berechnet. Abweichungen von dieser Regelung, können nur nach vorheriger Absprache getroffen werden. 

VI. Gewährleistung und Umtausch
Die IS-Parts haftet gegenüber Privatkunden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für zum Zeitpunkt des verkauf vorliegende Sachmängel an neuen Waren für die Dauer von zwei Jahren.

Beim Verkauf von Gebrauchtteilen sowie Elektronikteile geben wir keinerlei Gewährleistung.

Bei defekten Elektronikteilen ( die nicht eingebaut gewesen sind ) greift die Herstellergarantie also bitte immer an den jeweiligen Hersteller wenden! An der Ladenkasse kann die Firma IS-Parts bei einem Umtausch nur eine Gutschrift ausstellen es wird kein Bargeld ausgegeben. Generell sind aber Elektronikteile oder Bestellte Teile vom Umtausch ausgeschlossen!

VII. Widerrufsrecht
(1) Widerrufserklärung
Wenn der Käufer die gelieferte Ware telefonisch oder über das Internet bestellt hat, kann der Käufer von der Bestellung seiner Ware binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurücktreten. (1.1) Bei Strornierung einer schon a Konto bezahlten Bestellung, werden anfallende Bearbeitungs und Kontogebühren dem Kunden in Rechnung gestellt. In der Regel 5,00€. Absatz (1.1) gilt nicht für Paypal Zahlungen, es sei denn die Artikel wurden schon ausgelagert oder die Bestellung bearbeitet. Dem Kunden bleibt aber in Form einer Gutschrift auf sein Kundenkonto, die Möglichkeit den vollen Betrag bei der nächsten Bestellung zu nutzen. (Ohne eine Auszahlung a Konto zu erhalten!)

Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation individuell angefertigt (bzw. Bestellt) wurden, sowie bei Elektronikteilen und Gebrauchtteilen. Die Widerrufserklärung erfolgt an die IS-Parts. 

Elektronisch übermittelte Erklärungen gelten dann als zugestellt, wenn wir den Eingang dieser bestätigen.

(2) Rücksendung
Der Kunde wird im Falle des Widerrufs informiert, ob er die Ware selber per Post oder Paketdienst zurücksendet oder durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen abgeholt wird.

Für unaufgefordert durchgeführte Rücksendungen trägt der Kunde das Transportrisiko. Unangemeldete und unfreie Sendungen werden nicht angenommen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Rückerstattung
Die Rückerstattung der Rechnungssumme erfolgt wahlweise per Verrechnungsscheck oder per Gutschrift auf das Kundenkonto. Bei Warenwerten unter €40.- sowie bei Teilrücksendungen trägt der Kunde die Versandkosten für den Rückversand, in anderen Fällen werden die angefallenen Portokosten zusammen mit der Rechnungssumme erstattet(außnahme siehe (4). Wir behalten uns vor, bei Beeinträchtigung durch Beschädigung oder Abnutzung der retournierten Ware oder deren Verpackung eine Wertminderung geltend zu machen und den Rückerstattungsbetrag anteilig zu kürzen.

(4)Wiedereinlagerung
Desweiteren wird bei Rücksendungen wegen Falsch Bestellung-nicht gefallen oder plötzlichem Geldmangel, das Rückporto nicht Erstattet-und eine Wiedereinlagerungsgebühr von 5.00€ erhoben! Bei Bauteilen die vor der Wiedereinlagerung überprüft werden müssen, wird eine Aufwandsentschädigung nach Stundenlohn der Firma IS-Parts dem Kunden in Rechnung gestellt.

VIII. Sonstige Bestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, einschließlich von Scheck und Wechselklagen, gilt der Sitz unserer Firma in Düsseldorf, sofern der Käufer Kaufmann ist, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört. Sollte der Käufer nicht Kaufmann i. S. des HGB sein, so gelten die Bestimmungen des HGB, viertes Buch, erster und zweiter Abschnitt, soweit sie nicht durch vorstehende Bedingungen geändert sind, als vereinbart Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen. Abweichungen von Beschreibungen und Irrtum behalten wir uns vor. Detail Änderungen aus technischen Gründen, sowie aus Gründen der Fortentwicklung werden ohne vorherige Ankündigung vorgenommen. Bilddarstellungen sind nicht immer mit der gelieferten Ware identisch. Preisänderungen behalten wir uns vor. Tuningteile sind nur für Rennzwecke bestimmt. Alle von uns geführten Artikel, die nicht ausdrücklich für den Straßenverkehr zulässig gekennzeichnet sind und die StVZO berühren, bedürfen einer Rücksprache bzw. Eintragung bei TÜV / DEKRA vor der Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr.


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